Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz: Stellungnahme des Verbandes

An das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport Abteilung I/10 (Medienangelegenheiten)
Wien, am 4. August 2026
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) geändert wird (GZ: 2026-0.213.872)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Verband katholischer Publizistinnen und Publizisten erlaubt sich, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum oben angeführten Gesetzesentwurf folgende Stellungnahme abzugeben:
- Einbeziehung in das Begutachtungsverfahren und Selbstverständnis: Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Entwurf einer Vielzahl von Organisationen, darunter auch der Österreichischen Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz, zur Stellungnahme übermittelt wurde. Als fachspezifische Interessenvertretung für Medienschaffende, die sich ausdrücklich sowohl für den konfessionellen als auch für den nicht-konfessionellen, profanen Bereich zuständig versteht, ersuchen wir jedoch darum, den Verband katholischer Publizistinnen und Publizisten zukünftig ebenfalls direkt und standardmäßig zu Stellungnahmen einzuladen. Dies würde sicherstellen, dass die spezifische Expertise und die Perspektive der von uns vertretenen Journalistinnen und Journalisten – über weltanschauliche Grenzen hinweg – bereits frühzeitig und umfassend in den Gesetzwerdungsprozess einfließt.
- Begrüßung der Förderung von Presseclubs: Der Verband begrüßt ausdrücklich die in § 3 Abs. 1 Z 5 lit. b vorgesehene jährliche Förderung für Presseclubs in Höhe von 62.500 Euro. Dass hierbei ein weiter Journalistenbegriff gewählt wurde, der ausdrücklich auch freiberufliche Journalistinnen und Journalisten sowie medienübergreifende Funktionen umfasst, ist ein wesentlicher Beitrag zur Resilienz der gesamten Medienlandschaft.
- Umfassender Schutz angesichts der Herausforderungen der Tätigkeit: Wir unterstützen die Einrichtung einer unabhängigen Kontaktstelle zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten (§ 15a) nachdrücklich. Aus Sicht unseres Verbandes muss das dortige Beratungsangebot jedoch der Vielschichtigkeit psychischer und existenzieller Belastungen, die sich aus den Herausforderungen der Tätigkeit ergeben, vollumfänglich Rechnung tragen:
- Existenzielle Gefährdung durch institutionellen Druck: Journalistinnen und Journalisten sehen sich zunehmend mit Klagsdrohungen wie missbräuchlichen SLAPP-Verfahren durch große Organisationen konfrontiert, die primär auf Einschüchterung und die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz abzielen. Die Kontaktstelle muss hier als Schutzwall fungieren, der nicht nur rechtlich, sondern auch psychologisch stützt.
- Psychische Belastung durch Berichtsinhalte: Die Arbeit an Themen wie Kriegen, Arbeitslosigkeit, Femiziden oder Suiziden führt Medienschaffende oft in tiefe Krisen. Die im Gesetz geforderte „Stärkung der Resilienz“ darf sich daher nicht nur auf physische Sicherheit beschränken.
- Anregung: Psychotherapeutische Soforthilfe und Fachkompetenz: Wir regen an, einen Teil der Fördermittel (ggf. im Rahmen der Aufbauphase 2027) explizit für psychotherapeutische Soforthilfe zu reservieren. Analog zu bestehenden Modellen der Krisenhilfe sollte die Kontaktstelle ein Kontingent an kostenlosen Therapiestunden zur Verfügung stellen können.
- Kooperation mit Fachverbänden: Eine aktive Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP), der Gesellschaft Kritischer Psychologinnen und Psychologen (GKPP) und dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) sowie weiteren spezialisierten Einrichtungen, wie der Telefonseelsorge sollte aktiv gesucht werden. Ziel muss ein niedrigschwelliges, diagnosefreies Angebot sein, das eine professionelle Unterstützung bei Krisen der Psyche und der Seele, die aus den Herausforderungen der Tätigkeit resultieren, sicherstellt.
- Unabhängigkeit der Kontrolle und Ablehnung politisch besetzter Beiräte: Um die Akzeptanz der Kontaktstelle insbesondere bei politisch oder ideologisch motivierten Angriffen zu sichern, ist ihre Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und politischen Interessen essenziell. Wir fordern daher, dass die Kontrolle durch die KommAustria rein fachlich erfolgt und kein Beirat eingerichtet wird, der mit aktiven Politikerinnen oder Politikern besetzt ist, um die notwendige Vertrauensbasis für alle Medienschaffenden zu wahren.
Wir hoffen, dass diese Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Verband katholischer Publizistinnen und Publizisten
